Veranstaltungsort
UNI, Fachbereich Rechtswissenschaften, Juridicum
Schillerstraße 1
91054 Erlangen

Rechts und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Bitcoin und Blockchain: Geld und Technologie der Zukunft? (Dr. Merih Kütük-Markendorf) 

Bitcoin ermöglicht eine Revolution des Geldsystems. Denn damit lässt sich Geld ohne Banken weltweit übertragen. Unser Währungssystem steht vor einer Bewährungsprobe. Aber nicht nur unser Geld muss sich behaupten. Blockchain, die Technologie von Bitcoin, ermöglicht sogar noch weit mehr. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt…
Ein gesetzgeberischer Horrortrip – Drogenkriminalität in a nutshell (Dr. Mustafa Oglakcioglu) 
Der Vortragende lädt zu einem Trip durch das Drogenstrafstrafrecht von den Anfängen bis heute ein: Dabei beschränkt sich der Vortrag nicht auf trockene Rechtsfragen, vielmehr soll der Zuhörer kreuz und quer mit Grundfragen der (internationalen) Drogenpolitik konfrontiert werden, beginnend bei der Phänomenologie des Rauschgiftkonsums, über die Geschichte klassischer Drogen bis zu aktuellen Präventionsstrategien. Was ist ein Betäubungsmittel? Worin unterscheiden sich Drogen, Arzneien und sonstige Genussmittel? Was bedeutet Prohibition? Wie sieht es mit Alkohol und Wasserpfeifen aus? Inwiefern ist der Umgang mit Drogen in Deutschland strafbar? Ist der Konsum von Betäubungsmitteln tatsächlich straflos? Gibt es noch „legal highs“? Wie gelangen Drogen in die BRD? Wie funktioniert der Straßenhandel? Was ist ein 31er? Wieviel kostet 1g Kokain? Ist dies als strafbare Werbung zu werten, wenn der Vortragende hierüber berichtet? Und v.a. ist das heutige Drogenstrafrecht zeitgemäß und zweckmäßig?
Gangsta-Rap, Strafrecht und Kunstfreiheit (Dr. Mustafa Oglakcioglu u. Dr. Christian Rückert)
Homophobe, frauenfeindliche, drogen- und gewaltverherrlichende Textinhalte stellen geradezu typische Stilmittel des Gangsta-Rap dar, eine v.a. bei der jüngeren Generation äußerst populären Musikrichtung. Zuletzt sahen sich einige Künstler auch mit dem Vorwurf der Politisierung und des Antisemitismus konfrontiert. Die Referenten werden die Zuhörer anhand von Hörproben und Videoschnipseln in den Mikrokosmos „Gangsta-Rap“ führen, um sich sodann – im Rahmen einer „Live-Subsumtion“ – mit der rechtlichen Einordnung des Phänomens zu beschäftigen. Ist solch eine Musik denn in Ordnung? Drohen nicht, unsere Kinder zu verrohen? Wann ist ein Musikstück volksverhetzend? Kann und muss hier nicht das Strafrecht Einhalt gebieten? Oder können sich die Rapper durchweg auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen? Und welche Rolle spielen hierbei Indizierungen und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien? Lässt sich im Zeitalter web 2.0 die Jugend überhaupt noch effektiv schützen?
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